Parken in Tiefgaragen definitiv erlaubt !

Parken in Tiefgaragen für Autogas-Fahrzeuge erlaubt

Auch wenn in letzter Zeit immer wieder Pressemeldungen auftauchen, die das Gegenteil behaupten: Das Abstellen von Flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen in Tiefgaragen ist erlaubt. Die Muster-Garagenverordnung hat diesbezügliche Einschränkungen bereits 1988 aufgehoben, und inzwischen wurde diese bauordnungsrechtliche Grundlage auch von fast allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Dass es immer noch öffentliche Garagen gibt, die per Schild „Druckgasbetriebenen Fahrzeugen“ die Einfahrt untersagen, ist partiell lediglich auf die reichlich zögerliche Reaktion der jeweils zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden zurückzuführen. Sowohl der Stand der Technik als auch der Gesetzgeber haben diese Nutzungseinschränkung der Parkhäuser längst überflüssig gemacht.